Der Führerscheinentzug aufgrund einer oder mehrerer Straftaten führt zwangsläufig zu einer MPU.
Sie sind ohne eine gültige Fahrerlaubnis gefahren oder haben eine andere Straftat begangen und stehen nun vor einer MPU, die Sie positiv absolvieren müssen? In einigen Fällen besteht Unklarheit darüber, was eine Straftat mit dem Führerschein und der Wiedererteilung zu tun haben soll. Einige empfinden es sogar als Abzocke oder gar Schikane des Staates, doch der Hintergrund und Zusammenhang lässt sich schnell klären.
Wenn Sie beispielsweise wegen Körperverletzung auffällig geworden sind oder eine Bank überfallen haben, dann haben Sie eindeutig erheblich gegen geltendes Recht verstoßen. Sie haben mit Ihrer Tat bewiesen oder zumindest billigend in Kauf genommen, sich oder andere in Gefahr zu bringen. Viele Gerichte waren sich darüber einig, dass Personen mit hinreichend nachgewiesenem Aggressionspotenzial oder krimineller Energie nicht die nötige charakterliche Stärke besitzen, die zum Führen eines Kraftfahrzeuges erforderlich ist. Demnach ist die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) wegen Straftaten rechtlich erlaubt und bei näherer Betrachtung sogar nachvollziehbar und sinnvoll. Sicherlich gab es für Sie zum Zeitpunkt der Tat ausreichend Gründe, um diese Straftat zu begehen, die jedoch das Verhalten nicht entschuldigen. Entscheidend für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist zunächst die Einsicht, dass Ihr Verhalten nicht entschuldbar ist. Auch hierbei helfen wir Ihnen gerne! Wir werden mit Ihnen Ihre Vergehen im Detail besprechen und Sie optimal auf die Begutachtung vorbereiten!
Werde ich in einer MPU nur nach Vergehen befragt, die einen direkten Bezug zum Straßenverkehr haben?
Kommt es zu einschneidenden oder wiederholten strafrechtlichen Delikten, die darauf schließen lassen, dass eine Person bspw. aus Eigengunst eine Schädigung anderer in Kauf nimmt, entspricht dies nicht dem rücksichtsvollen Verhalten im Straßenverkehr und stellt eine Gefahr da.
Die Kraftfahreignung ist erst dann wieder anzunehmen, wenn die Person sich über ihr Fehlverhalten bewusst ist und über die Wichtigkeit der körperlichen Unversehrtheit jeder Person im Klaren ist sowie eine Anpassung an die Verkehrsbestimmungen und Verkehrsgegebenheiten anzunehmen ist.
Unter Vorliegen entsprechender Aktenlage kann dies von der Verkehrsbehörde abgeklärt werden.
Gibt es Straftaten, die trotz fehlendem Bezug zum Straßenverkehr den Verlust des Führerscheins zur Folge haben?
Tatsächlich können Delikte, welche ein hohes Aggressionspotential erkennen lassen, ebenso zum Führerscheinentzug führen, wie Verstöße im Straßenverkehr. Dabei handelt es sich um Straftaten, wie Bedrohung, Körperverletzung, Nötigung, Raub, Freiheitsberaubung, Vergewaltigung, Mord und ähnliche.
Diese Straftaten weisen auf eine Neigung hin, die zu planvoller und bedenkenloser Durchsetzung eigener Belange ohne Berücksichtigung der Interessen anderer Mitmenschen führt. Auch zeigen sie die Bereitschaft zu impulsivem Verhalten. Solche Verhaltensmuster können sich nachteilig auf das Führen von Kraftfahrzeugen auswirken und dadurch eine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen.
Besteht solch eine Gefahr, kann es zusätzlich zum Führerscheinentzug bei der Verurteilung des Straftäters kommen. Dies wird vermutet, wenn eine hohe Aggressionsbereitschaft ersichtlich ist. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass auch während der Nutzung des Kraftfahrzeugs ein aggressives Verhalten erkennbar wird, ist vorhanden.
Was erwartet der Gutachter von Ihnen?
Die Motive für Straftaten sind sehr unterschiedlich. Eine lapidare Entschuldigung wird dem Gutachter nicht ausreichen. Er setzt voraus, dass Sie sich mit den Gründen, die zur Straftat führten, und Ihrer persönlichen Vergangenheit auseinandersetzen. Zusätzlich erwartet der MPU Gutachter eine Verhaltensänderung. Dies ist ein langwieriger Prozess, der nicht in einigen Tagen abzuschließen ist. In Abhängigkeit von der Thematik kann solch eine Maßnahme sich auf einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten belaufen.
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